Wir machen Ihre Webseite Barrierefrei

Barrierefrei

Ab 28. Juni 2025 ist eine barrierefreie Website nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für viele Unternehmen Pflicht.

Durch zunehmende Nachfragen nach barrierefreien Weblösungen haben wir uns seit Längerem eine Expertise in digitaler Barrierefreiheit aufgebaut und dabei wertvolle Partnerschaften mit Toolanbietern etabliert.

Wer ist verpflichtet, eine barrierefreie Website zu haben?

Ab dem 28. Juni tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Deutschland in Kraft – und viele Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ihre Websites barrierefrei zu gestalten. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre digitale Präsenz so anzupassen, dass sie für alle zugänglich ist – unabhängig von Einschränkungen.

Nach aktuellem Informationsstand sind Unternehmen betroffen, die sich an Endverbraucher richten (B2C-Unternehmen), wenn diese:

  • Entweder über 2 Mio € Jahresumsatz generieren ODER 10 oder mehr Beschäftigte im Unternehmen haben. Wenn eines der beiden Merkmale zutrifft, gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.
  • Wenn über die Website eine Vertragsanbahnung möglich ist. Das gilt speziell für Shops, aber auch für Dienstleister, die eine Terminbuchungsoption oder Anfrage über Kontaktformulare ermöglichen.
  • Neben Banken, Versicherungen, E-Commerce-Anbieter (Shops), Personenbeförderungsunternehmen, Kommunikationsdienstleister, Audio- und audiovisuelle Medienanbieter, Ebookanbieter sind somit auch Dienstleistungsunternehmen (Ärzte, Friseure usw.) betroffen, die sich an Endverbraucher richten und über die oben genannten Merkmale verfügen.

3 Beispiele für B2C-Unternehmen…

Sie haben 6 Mitarbeiter, einen Jahresumsatz von 1,5 Millionen und eine Jahresbilanzsumme von 1,6 Millionen Euro.

→ Dann sind Sie ab 2025 nicht zur Barrierefreiheit verpflichtet.
Grund: Sie haben weniger als 10 Mitarbeiter und der Jahresumsatz bzw. die Jahresbilanzsumme liegt unter 2 Millionen.

Sie haben 5 Mitarbeiter und eine Jahresbilanzsumme von 3 Millionen Euro.

→ Auch Sie sind zur Barrierefreiheit verpflichtet.
Grund: Die Jahresbilanzsumme ist größer als 2 Millionen Euro.

Sie haben 10 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von 1,6 Millionen Euro.

→ Dann sind Sie ab 2025 zur Barrierefreiheit verpflichtet.
Grund: Sie haben mindestens 10 Mitarbeiter.

Wer profitiert von digitaler Barrierefreiheit?

Barrierefreie Webseite

Menschen mit dauerhafter Behinderung: In Deutschland ist etwa jeder zehnte Bürger von einer Behinderung betroffen. Diese Einschränkungen können sowohl körperlicher, kognitiver als auch psychischer Natur sein.

Menschen mit vorübergehender Behinderung: Durch einen Unfall kann es vorkommen, dass Personen vorübergehend eine Behinderung erfahren.

Menschen ohne Behinderung: Eine barrierefreie Website bietet auch Nutzern ohne Einschränkungen ein angenehmeres Erlebnis, da eine klare Struktur, ein guter Kontrast und weitere Eigenschaften die Benutzerfreundlichkeit erheblich steigern.

Ihr Unternehmen: Mit einer barrierefreien Webseite haben mehr Menschen die Möglichkeit, Ihre Seite zu besuchen und Produkte oder Dienstleistungen zu erwerben. Dies erweitert Ihre Zielgruppe und erhöht somit Ihren Umsatz. Darüber hinaus hat Google die Barrierefreiheit in seinen Algorithmus integriert, was Ihnen einen Vorteil im Ranking verschafft.

Bei Verstoß drohen Abmahnung und Bußgeld

Bei Verstößen gegen die Vorschriften kann es schnell teuer werden. Betroffene Verbraucher können sich selbst an die Marktüberwachungsbehörde (die Bundesländer) wenden, wenn sie einen Verstoß gegen die Vorschriften des BFSG geltend machen wollen. Auch nach Behindertengleichstellungsgesetz anerkannten Verbänden und Einrichtungen steht dieses Recht eigenständig zu.

Schließlich können auch Mitbewerber im Wege der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen Verstöße vorgehen. In diesem Falle droht Unterlassung und Schadensersatz.

Werden die Erfordernisse der Barrierefreiheit nicht erfüllt, kann die Marktüberwachungsbehörde anordnen, das betroffene Produkt oder die Dienstleitung zurückzurufen bzw. einzustellen. Darüber hinaus drohen Bußgelder von bis zu 100.0000 Euro.

Unsere Lösung

BFSG-Web-Plugin-Assistenzsoftware
DSGVO-konform – rechtssicher wird auf Ihrer Webseite / Shop integriert.

Funktion

Epilepsie-Sicherheitsmodus

Sehbehindertenmodus

b

Modus für kognitive Behinderung

ADHS-freundlicher Modus

Blindheitsmodus

Online Wörterbuch

U

Lesbare Erfahrung

Visuell ansprechendes Erlebnis

Einfache Orientierung

Vorteile

  • Flexibel für verschiedene Website-Typen
  • Rechtssicherheit: Erfüllt alle Anforderungen der WCAG 2.1 und BITV 2.0
  • Regelmäßige Updates
  • Mehr Reichweite & bessere Nutzererfahrung
  • SEO-Vorteile durch verbesserte Benutzerfreundlichkeit
  • Höhere Conversion-Rate und geringere Absprungrate
  • Keine Einschränkungen für andere Nutzer – das Design deiner Seite bleibt wie gewohnt
  • Erweiterung des Kundenkreises durch inklusive Gestaltung

So einfach läuft die Integration ab

Nach dem Kauf setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um die Integration der Assistenzsoftware mit Ihnen zu besprechen. Die komplette Integration des Plugins wird mit Ihnen abgestimmt – Sie müssen sich um nichts kümmern.

Das Barrierefreiheit-Symbol wird auf Ihrer Seite sichtbar. Nutzer können bei Bedarf individuelle Einstellungen vornehmen. Für alle anderen bleibt alles wie gewohnt.

Unser Angebot

Webseite

Leistungserbringung

€ 49,- / Monat*

  • Nutzung der Lizenz für BFSG-Web-Plugin- Assistenzsoftware
  • Preis pro Domain
  • Unterseiten & Impressionen unbegrenzt

Onlineshop

Leistungserbringung

€ 89,- / Monat*
  • Nutzung der Lizenz für BFSG-Web-Plugin- Assistenzsoftware
  • Preis pro Domain
  • Unterseiten & Impressionen unbegrenzt

Integration

Leistungserbringung

Website € 149,- / einmalig*

Shop € 199,- / einmalig*
  • Integration der BFSG-Web-Plugin- Assistenzsoftware erfolgt durch uns

* Alle angegebenen Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Laufzeit beträgt 12 Monate und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern der Vertrag nicht einen Monat vor dem Laufzeitende schriftlich gekündigt wird. Alternativ kann die Integration der BFSG-Web-Plugin-Software eigenständig vorgenommen werden – in diesem Fall entfällt die Integrationsgebühr.

Bestellformular

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